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VG Frankfurt/Main, 08.11.2004 - 10 G 2070/04 |
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VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. November 2004 - 10 G 2070/04 (https://dejure.org/2004,27411)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2004 - 10 G 2070/04
Das VG Hamburg hat in der zitierten Entscheidung ausgeführt: "Unabhängig davon wie man den Rechtscharakter von Rundfunkgebühren bestimmt (…dazu A. Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage 1999, Rdnr. 123 ff.), ob man sie für einen Beitrag hält (…so Kirchhoff, Die Höhe der Gebühr, 1981, S. 34 ff.) oder für eine Abgabe sui generis mit beitragsartigen Elementen als Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk (so Bundesverfassungsgericht, Urt. v. 27.07.1971 - 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 -, Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung 31, 114, 329 f.), in jedem Fall unterfallen sie dem § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, da es sich bei ihnen um eine Geldleistung handelt, die tatsächlich aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Abgabenorm und nicht aufgrund eines privatrechtlichen Anspruchs gefordert wird". - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1976 - VI A 400/74
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2004 - 10 G 2070/04
Bei der Erklärung handelt es sich nämlich um eine sogenannte Wissenserklärung, die im Gegensatz zu der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung einer Anfechtung nicht zugänglich ist (OVG Münster, 27.01.1976 - VI A 400/74 -, NJW 1976, 1550, 1551).